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AG Karlsruhe, 21.08.2003 - 2 IK 468/00 E |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versagung einer Restschuldbefreiung eines Insolvenzschuldners; Einstufung eines Versäumnisses zur Offenlegung von Girokonten im Vermögensverzeichnis als vorsätzlich oder grob fahrlässig
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95
Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier
Auszug aus AG Karlsruhe, 21.08.2003 - 2 IK 468/00
Grob fahrlässig handelt ein Schuldner, wenn er die objektive Sorgfalt, die im gegebenen Fall jedem einzuleuchten hat, grob missachtet ( vgl. etwa BGH NJW 1997, S. 1012 f. [BGH 18.12.1996 - IV ZR 321/95] ), bzw. wenn einfachste und ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und dasjenige unbeachtet bleibt, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste. - LG Göttingen, 04.06.2002 - 10 T 38/02
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Auszug aus AG Karlsruhe, 21.08.2003 - 2 IK 468/00
Dabei ist an die Sorgfaltsanforderungen, die ein Schuldner bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses zu beachten hat, ein strenger Maßstab anzulegen ( LG Göttingen, InVO 2003, S. 99; LG Karlsruhe Beschluss vom 24.07.2003, Az. 11 T 225/03 - nicht veröffentlicht ).
- LG Karlsruhe, 05.01.2006 - 11 T 374/04
Vorliegen der Voraussetzungen für die Versagung einer Restschuldbefreiung; Grob …
Die sofortige Beschwerde der Insolvenzschuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 21.08.2003 - 2 IK 468/00 - wird zurückgewiesen.Hierbei hatte sie unter Ziff. 25 auf die Frage "Stehen Ihnen noch andere Forderungen oder Ansprüche zu?" vermerkt: "ja, und zwar: Darlehen als Mietkaution in Höhe von 1.800,- an ..., Karlsruhe-Stupferich, ..." (Sonderband 2 IK 468/00, Bl. 20).